- Konklave
- Papstwahl
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Kon|kla|ve 〈[-və] n. 28〉
1. streng abgeschlossener Versammlungsraum der Kardinäle zur Papstwahl2. die Versammlung selbst* * *
Kon|kla|ve, das; -s, -n [lat. conclave = verschließbares Gemach, eigtl. = Verschluss, Verschließbares, zu: clavis = Schlüssel] (kath. Kirche):1. streng abgeschlossener Versammlungsraum [im Vatikan] für die Kardinäle bei der Wahl eines Papstes.2. Versammlung der Kardinäle zur Wahl des Papstes.* * *
Konklave[lateinisch »verschließbarer Raum«] das, -s/-n, katholisches Kirchenrecht: eigentlich die Räume für die Papstwahl, im weiteren Sinn Bezeichnung für die wahlberechtigte Kardinalsversammlung sowie für den Vorgang der Wahl. Das Konklave beginnt frühestens 15, spätestens 20 Tage nach dem Eintritt der Sedisvakanz und findet unter völligem Abschluss von der Außenwelt statt, früher im Palazzo del Quirinale, seit 1870 im Vatikan. Wahlberechtigt sind die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Als Obergrenze der zur Papstwahl berechtigten Kardinäle legte Paul VI. die Höchstzahl 120 fest. Die beteiligten Kardinäle müssen in einem Eid absolute Geheimhaltung über die Wahl und ihr Wahlverhalten zusichern. Die Wahl wird so oft wiederholt, bis ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen plus eine erhalten hat. Seit 1996 erlaubt die Papstwahlordnung (Änderung durch Johannes Paul II.) die Wahl mit absoluter Stimmenmehrheit, wenn 29 Wahlgänge ergebnislos verlaufen sind.* * *
Kon|kla|ve, das; -s, -n [lat. conclave = verschließbares Gemach, eigtl. = Verschluss, Verschließbares, zu: clavis = Schlüssel] (kath. Kirche): 1. streng abgeschlossener Versammlungsraum [im Vatikan] für die Kardinäle bei der Wahl eines Papstes. 2. Versammlung der Kardinäle zur Wahl des Papstes.
Universal-Lexikon. 2012.